Bislang durften beim sogenannten kleinen Vereinsfest nur Vereinsmitglieder mitarbeiten. Zukünftig ist die unentgeltliche Mitarbeit von vereinsfremden Personen im Rahmen eines kleinen Vereinsfestes steuerlich möglich, ohne dass der Verein seine steuerlichen Begünstigungen verliert.
Zukünftig dürfen gemeinnützige Vereine ihren Mitglieder im Jahr bis zu einem Ausmaß von EUR 100 je Vereinsmitglied Zuwendungen zukommen lassen, ohne dass dies steuerschädlich für den Verein ist.
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